Willkommen im
Kleingärtnerverein
Blücherpark e.V.
Es gibt überall Blumen für den, der sie sehen will.
Henri Matisse
Rund um den Blücherpark blüht und summt es in den Parzellen unserer Pächter:innen – und das bereits seit über 100 Jahren.
Mit unseren knapp 700 Gärten in 23 Wegen gehören wir zu den größten Kleingartenanlagen in Nordrhein-Westfalen.
Das Wegenetz, das die Anlage mit dem Blücherpark verbindet, ist ein wichtiger Bestandteil der „Grünen Lunge“ des Kölner Nordens und lädt Spaziergänger zum Flanieren entlang der Gärten ein.
Wie kann ich mich für einen Garten bewerben?
Unsere Gärten sind begehrt und die Warteliste ist lang. Wenn trotzdem Interesse an einer Gartenparzelle in unserer Anlage besteht, haben wir hier weitere Informationen rund um die Bewerbung.
Einen Garten
zu pflanzen
bedeutet,
an Morgen
zu glauben.
Audrey Hepburn
Neues aus den Gärten und der Anlage
Termine, Aushänge, Aktionen und Veranstaltungen rund um das Thema Garten und Kleingärtnerverein.
Kontakt zum Verein für unsere Mitglieder
Ab November 2025 findet die Sprechstunde für Pächter und Pächterinnen, Gärtner und Gärtnerinnen sowie Vereinsmitglieder im Büro des Vereinshauses am 1. und 3. Samstag im Monat von 11 bis 13 Uhr statt (mit Ausnahme der Schulferien und von Feiertagen).
Durch Herbstferien und Feiertag also erstmals am Samstag, den 15. November, von 11 bis 13 Uhr.
Zusätzlich haben Vereinsmitglieder die Möglichkeit, einen individuellen Termin zu vereinbaren. Schreibt uns hierfür bitte eine E-Mail an vorstand@bluecherpark.de.
Gebt bitte eure Rückrufnummer und euren konkreten Wunschtermin an.
Bitte haltet euch an die angebotenen Sprechzeiten. Außerhalb dieser Zeiten wird telefonisch keine Auskunft erteilt.
Kleingärtnerverein Blücherpark e.V.
Arnimstraße 100a
50825 Köln-Neuehrenfeld
Freundschaft ist die Blüte eines Augenblicks und die Frucht der Zeit.
August von Kotzebue
Die Anlage des Kleingärtnerverein Blücherpark e.V.
Auf dem Gelände unseres Vereins gilt die Gartenordnung der Stadt Köln, die das Miteinander in der Anlage und das Gärtnern in den Parzellen regelt.
Kleingärten sind Bestandteile des öffentlichen Grüns, sie werden mit finanziellen Mitteln der Stadt Köln und des Landes Nordrhein-Westfalen angelegt und gefördert. Sie dienen der Eigenversorgung der Kleingärtner*innen, ihrer Gesunderhaltung und Erholung, der sinnvollen Freizeitgestaltung und des Erhalts bzw. der Verbesserung der ökologischen Verhältnisse
(Klima- und Artenschutz).
Die Gartenordnung zum Nachlesen finden Sie hier.
Grundlage der Gartenordnung ist das Bundeskleingartengesetz.


